Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Erhöhung der Zuverlässigkeit erneuerbarer Energielösungen, um die Zugänglichkeit energieintensiver Prozesse sowohl im industriellen Maßstab als auch für Endverbraucher zu verbessern,
b) Wiederverwendung von recycelbaren und schwer recycelbaren Materialien zur Herstellung von Nebenprodukten wie Biogas, Biokohle, Biokraftstoffen und anderen biologisch neutralen Produkten,
c) Förderung nachhaltiger und innovativer Ansätze zur Optimierung der Ressourcennutzung.