Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Der Erwerb und die Verwaltung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen, die Verwaltung sowie der Erwerb und der Verkauf von Grundbesitz sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Unternehmen, insbesondere im Bereich Immobilien, Facilitymanagement und Logistik.