Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bauleistung, insbesondere das schlüsselfertige Bauen von Häusern und Verputzarbeiten, Innenausbau, Innen- und Außenputz, Dachsanierung, Trockenbau, Annahme und Weitergabe von Handwerksaufträgen, Sanierung von Immobilien, Bauwerkinstandhaltung, Dachinnenausbau, Handel mit Waren aller Art des Bauleistungsunternehmen, Handeln mit Baugeräten und Baustoffen sowie die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten.