Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen sowie sonstigen Vermögensgegenständen jeder Art im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
Die Vermittlung von Personen mit Social Media Reichweite und Brands sowie die Vermittlung von Kreativen und Kunden.
Die Produktion, Herstellung, Lizenzierung, Verwertung und Vermarktung von Creator-Künstlern und der von ihnen betriebenen Social Media-Kanäle, neuen Medien, Film- und Videoformaten, Merchandisingartikeln sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Die Reiseplanung, Durchführung und Begleitung von Creator-Künstlern sowie deren Equipment.