Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Leistungen, Management- und Controllingleistungen bei beteiligten und externen Unternehmen. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche finanzieren sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie gleichartige Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschließen. Sie kann außerdem Darlehen und Garantien zugunsten von verbundenen Gesellschaften erteilen. Die Gesellschaft kann Grundstücke, Liegenschaften, Patente und Lizenzen erwerben, belasten, verwalten und veräußern unter Ausschluss von Bankgeschäften.