Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft übernimmt als Holdingfunktion die strategische Führung, Verwaltung und Kontrolle von Beteiligungen an Unternehmen in unterschiedlichen Branchen. Sie konzentriert sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Finanzierung ihrer Tochtergesellschaften sowie die Steuerung deren Geschäfts- und Wachstumsstrategien.