Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Ankauf bebauter und unbebauter Grundstücke und anderer Immobilien sowie Verkauf der Gesellschaft gehöriger Immobilien und die Errichtung von Wohn- und Geschäftsbauten auf Grundstücken der Gesellschaft und deren Verkauf.
Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen.
Handel mit fertigen Bauelementen, Ausführen von Maurerarbeiten, Betonarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Estricharbeiten und Trockenbauarbeiten sowie die damit verbundenen Nebengewerke.