Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
a. Erbringung von Dienstleistungen jeder Art gegenüber verbundenen und nicht verbundenen Unternehmen (und insbesondere gegenüber den Gesellschaftern der Gesellschaft), insbesondere wirtschaftliche Beratung in den Bereichen Finanzplanung (insbesondere der Beschaffung von (Re-) Finanzierungen und Unterstützung beim Banken-/Schuldenreporting), Unternehmensstrategie, Administration, Optimierung von Geschäftsprozessen sowie in Bezug auf den Erwerb bzw. die Veräußerung von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen, jeweils im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; ausgenommen ist jedwede Tätigkeit, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf,
b. Aufgaben, die mit den unter a. beschriebenen Zwecken in Verbindung stehen.