Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen jeglicher Art, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen eines Bewachungsunternehmens nach § 34a GewO. Dazu gehören Begleit- und Personenschutz; Revierdienst; Objekt- und Veranstaltungsschutz; Absicherung und Bewachung von Objekten sowie Brandschutzwachdienst, weiterhin die Übernahme von genehmigungsfreien Serviceleistungen, insbesondere Reinigungsaufgaben für Objekte allgemein (nur Innenreinigung), genehmigungsfreie Leistungen wie Schlüsseldienst, Rohrreinigung und Qualitätssicherung.