Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung von Freizeitaktivitäten aller Art, insbesondere von teambildenden Maßnahmen, der Betrieb eines Franchise-Systems für Unternehmen mit dem oben genannten Geschäftszweck, die Einbringung von beratenden Leistungen sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand in Zusammenhang stehenden oder den Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten.