Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit als Immobilienmakler im Sinne von § 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Immobiliendarlehensvermittlung im Sinne von § 34i Abs. 1 GewO sowie Organisation, Förderung, Vermittlung, Beratung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich der Vermittlung von Reise- und Veranstaltungsdienstleistungen in diesem Bereich. Beratung über und Vermittlung von Auslandsstudien, Forschungsaufenthalten, Promotionen und Praktika. Personalvermittlung und Vermittlung von Auszubildenden an im In- und Ausland tätige Unternehmen. Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Gründung und Betrieb von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Erlaubnisfreier Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von asiatischen Lebensmitteln. Erlaubnisfreie Beratertätigkeiten.