Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art und die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich der Unternehmensführung, Unternehmensentwicklung und Unternehmensübertragung, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.