Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Technische sowie räumliche Herstellung und Bereitstellung spezialisierter Produktionsanlagen, Untervermietung und Unterverpachtung von Grundstücken, grundstücksgleiche Rechten, gewerbliche Räumen oder Produktionsanlagen (soweit diese nicht unter § 34c Gewerbeordnung (GewO) fallen) im Bereich Produktion, Qualitätssicherung und dem Vertrieb von genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Substanzen und Gewächsen