Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Betrieb, Hosting sowie Vertrieb und Beratung im Bereich von Software- und Technologielösungen, die Erbringung von Schulungs- und Supportleistungen, insbesondere in den Bereichen künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Automatisierung und Datenanalyse, sowie die Implementierung, Anpassung und Integration neuer Technologien in Geschäftsprozesse, einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.