Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Rechtsformen im Sinne einer Leitungsfunktion, wobei die Rechtsform nicht festgelegt ist. Die Gesellschaft bestimmt und koordiniert die Geschäftspolitik und Planung der verbundenen Unternehmen und kann auch die zentrale Geschäftsführung der verbundenen Unternehmen übernehmen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagengesetzbuch.