Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Vertrieb, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien, Vertriebsförderung sowie der Beratung und Unterstützung von Unternehmen zur Steigerung ihrer Marktpräsenz und Umsatzentwicklung.