Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1) An- und Verkauf von Grundstücken und deren Bebauung;
2) Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden;
3) Handel mit Waren jeder Art;
4) die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften mit gleicher Tätigkeit sowie die Übernahme der Geschäftsführung bzw. Vertretung von Kommanditgesellschaften der oben genannten Art;
5) die Beteiligung an Unternehmen gleicher und ähnlicher Art sowie die Übernahme weiterer Sonderleistungen.