Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist: die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von § 52 Abs. 2 S.1 Nr. 15 AO, sowie die Förderung der Bildung im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Unterstützung und Beratung von nationalen und internationalen humanitären Organisationen in den Bereichen Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement/-verbesserung sowie Effizienzsteigung, z.B. durch Workshops und Training/Coaching. Dies geschieht vorrangig mit Hilfe der Methode der Lokalisierung (Localization). Dabei werden humanitäre Organisationen vor Ort sowie örtliche gemeinnützige Initiativen gefördert, indem Fachwissen, organisatorische Fähigkeiten und finanzielle Hilfen bereitgestellt werden.