Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, die Projektentwicklung, der Bau und der Betrieb von elektrischen, mobilen und stationären Stromerzeugungsanlagen wie PV- (Solar-) und Windenergieanlagen und Energiespeichern (z.B. Batteriespeichern) sowie die Vermarktung deren Kapazitäten und ein intelligentes Energiemanagement sowie Energiedienstleistungen jeglicher Art.