Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing und Werbung. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung, Planung und Umsetzung von analogen und digitalen Werbe- und Marketingkampagnen, die Beratung in den Bereichen Markenstrategie und Unternehmenskommunikation, die Produktion und Veröffentlichung von Foto-, Video- und anderen Medieninhalten, das Influencer- und Social-Media-Management sowie die Organisation und Durchführung von Marketing-Events und Promotions. Ferner umfasst der Gegenstand den Handel mit Werbe- und Marketingmaterialien sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.