Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Vermietung von Veranstaltungsflächen, Sicherheitsdienstleistungen und Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO (Gewerbeordnung), Vermittlung von Servicekräften, Vertrieb, Wartung und Montage von Sicherheits- und Kommunikationstechnik sowie genehmigungsfreie Beratungs- und Dozententätigkeiten.