Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Halten von Anteilen an anderen Gesellschaften. Dies können Kapital- und/oder Personengesellschaften sein. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Tätigkeiten entfalten, die der Stärkung ihrer Beteiligungen dienen, insbesondere Übernahme administrativer Aufgaben (Unternehmenssteuerung, Finanzierung) und Anschaffung und Vermietung von Anlagevermögen an Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.