Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Erhalt, Verwaltung und Verwertung eigener Beteiligungen und Vermögensanlagen ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte, ferner Leistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, insbesondere An- und Verkäufe, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von (eigenen) Immobilien und Grundstücken sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Unternehmensgegenstand.