Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kreation und Konzeption, Produktion und Vermarktung von Werbung und Bewegtbild-Inhalten, Entwicklung von Software für Bearbeitung, Verwaltung und Speicherung digitaler Content-Inhalten, Vermarktung und Lizenzierung von Software, Applikationen und Hardware, strategische Beratung und Management-Beratung.