Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung sowie die Entwicklung und der Betrieb von Software und webbasierten Applikationen sowie die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.