Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie die Erbringung von Management-, Beratungs-, Vermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von Unternehmen und von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und nach der GewO.