Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Bereitstellung, der Betrieb und das Hosting von Softwarelösungen sowie die Erbringung von Beratungs- und Supportleistungen und Schulungen im Bereich Software und IT sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34 c GewO.