Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen, einschließlich der Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften und die Übernahme ihrer Geschäftsführung, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nicht nach dem KWG, dem KAGB und nach der GewO.