Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Wissenschaft und Forschung; b) der Jugendhilfe; c) von Kunst und Kultur; d) der Volks- und Berufsbildung; e) des Andenkens an Verfolgte; f) internationaler Gesinnung; g) der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur; h) des Gedankens der Völkerverständigung. Der Gesellschaftszweck wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a) Durchführung von der Allgemeinheit zugänglichen Bildungsangeboten für Menschen aller Altersgruppen sowie Fort- und Weiterbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren; b) Durchführung und Unterstützung von der Allgemeinheit zugänglichen Projekten und Maßnahmen der interkulturellen und internationalen Begegnung, insbesondere zu den Themen Nationalsozialismus, Migration, Antisemitismus und Rassismus; c) Durchführung und Unterstützung von der Allgemeinheit zugänglichen Bildungsveranstaltungen und Projekten zur Erforschung der jüdischen Kultur und Geschichte, des Nationalsozialismus; d) Durchführung und Unterstützung von der Allgemeinheit zugänglichen Bildungsveranstaltungen und Projekten zur Erforschung der Beziehung zwischen Europa und Israel, der Beziehung zwischen Europa und Türkei; e) Durchführung und Unterstützung von der Allgemeinheit zugänglichen Bildungsveranstaltungen und Projekten zur Geschichte und Gegenwart von Antisemitismus und Rassismus; f) Durchführung und Unterstützung von der Allgemeinheit zugänglichen Bildungsveranstaltungen und Projekten zur Erforschung der islamischen Kultur und Geschichte; g) Durchführung und Unterstützung von der Allgemeinheit zugänglichen Bildungsveranstaltungen und Projekten zu den Themen Flucht, Migration und Integration; h) Vergabe von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO und die zeitnahe Veröffentlichung von deren Forschungsergebnissen; i) Betrieb von Medienangeboten im Internet und Nutzung von Social-Media-Kanälen; j) Betrieb von Jugendbildungsstätte/n und von Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen, Bildung- und Weiterbildung und Kultur; k) Durchführung von kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen und Ausstellungen zu geschichtlichen, gesellschaftlichen und religiösen Themen zur Auseinandersetzung mit Geschichte und Gegenwart; l) Bereitstellung und Förderung von Angeboten für die Allgemeinheit zur künstlerischen Betätigung und Darstellung über Leben und Kontroversen in der Migrationsgesellschaft.