Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Verwaltung eigenen Vermögens;
2. die Verwaltung fremden Immobilienbesitzes, soweit es hierfür einer Genehmigung - insbesondere einer solchen nach § 34 c GewO - nicht bedarf;
3. die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, insbesondere von Unternehmen der Fleisch- und Wurstwarenbranche; ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.