Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere an Start-Ups aus dem Bereich Informationstechnologie sowie Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie, Software und Künstliche Intelligenz, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz