Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbau und Betrieb eines Netzwerkes von Maklern, Finanz- und Vermögensberatern. Koordinierung von Vertriebswegen und Vertriebsleistungen. Beratung, Vermittlung und Verwaltung von Finanz- und Versicherungsprodukten sowie anderen ergänzenden Produkten des Finanzmarktes. Kapitalanlagenvermittlung gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO). Vermittlung von Abschlüssen und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume sowie Darlehen. Ankauf, Verkauf, Verwaltung, Vermietung und Verwertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie grundstücksgleicher Rechte und beweglicher Sachen. Verwaltung von Baulichkeiten aller Art.