Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, Sanierung und Instandsetzung von Bauwerken aller Art, der Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung und Verwertung von eigenen Wohn- und Ferienimmobilien, die Durchführung von Ausbau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten an Gebäuden sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten.