Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die strategische Führung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die operative Führung dieser Unternehmen. Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Management- und Beratungsdienstleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte in den Bereichen Unternehmensführung, Marketing, Personalwesen, IT und Controlling. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.