Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der An- und Verkauf von Grundstücken, die Errichtung von Wohnparks oder ähnlichen Formen des Seniorenwohnens sowie die Entwicklung und Projektierung von Immobilien, die Durchführung von Bauträgergeschäften, die Verwaltung von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens inclusive der Vermietung von Immobilien und dazugehörigem Anlagevermögen. Insbesondere ist der Gegenstand der Gesellschaft die Errichtung des Convivo Parks Olsberg.