Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Immobilienmaklertätigkeit gemäß § 34 c Gewerbeordnung, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, von grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen oder Wohnräumen, die Durchführung von Fachvorträgen, die Hilfe und Unterstützung von in Not geratenen Immobilien, die Empfehlung zu Notaren und unabhängigen Versicherungs- und Finanzierungsberatern.