Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import und Export sowie der Handel mit Waren aus dem Gartenbau- und Landwirtschaftssektor, der stationäre und Online-Einzel- und Großhandel, die Vermietung von Gartenbautechnik und Maschinen, die Beratung und Consulting in allen Bereichen der Gartenbau- und Landwirtschaftstechnik, einschließlich der Kultivierung von Pflanzen.