Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Vermarktung von Social Media Profilen und digitalen Inhalten, die Produktion von Videos und Inhalten für Social Media, Online-Marketing, die Umsetzung von Online-Kursen zur Erstellung von Inhalten für Social Media-Plattformen und deren Nutzung und der Vertrieb eigener Produkte verschiedener Art, insbesondere Merchandising-Artikel, Bücher und Equipment zur Contenterstellung.