Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Verwertung von Beteiligungen und Vermögensanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung bei verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen für Unternehmen. Darüber hinaus umfasst der Gegenstand alle sonstigen erlaubnisfreien Tätigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Gesellschaft dienen.