Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Taxi- und Mietwagendienstleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und die mit diesem Geschäftszweck mittelbar und unmittelbar zusammenhängende Geschäfte aller Art, insbesondere Gelegenheitsverkehr und grenzüberschreitende Personenbeförderung nach dem PBefG, die Erbringung eines umfassenden Serviceangebots im touristischen Bereich sowie in diesem Zusammenhang stehende Tätigkeiten, insbesondere Zusammenstellung und Durchführung umfassender Tourismusangebote wie Citytouren, Ausflugsfahrten, Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen, Verkauf von Fahrkarten und Flugscheinen sowie jedwede sonstige Betätigung im Tourismusbereich sowie die Erbringung von technischen Unterstützungsdienstleistungen für die Erbringung von touristischen Diensten sowie Durchführung und Vermittlung von Dienstleistungen mittels elektronischer Medien.