Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erforschung mikrobiologischer Abbauvorgänge von Umweltschadstoffen. Die Gesellschaft darf auch, soweit dies zur Erfüllung ihrer Forschungsaufgaben erforderlich oder zweckmäßig ist, unter bioverfahrenstechnischen Gesichtspunkten Technologien entwickeln, die zur Behandlung von kontaminierten Böden und Gewässern im Sinne des § 1 Wasserhaushaltsgesetz dienen können. Die Gesellschaft darf darüber hinaus die Insitu- und Onside-Sanierung kontaminierter Böden und Gewässer durch den Einsatz mikrobiologischer und biotechnologischer Verfahren erforschen und anwenden.