Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erforschung, das Monitoring, der Schutz vor und die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen wie Mücken und Zecken sowie die Entwicklung und der Vertrieb hierfür benötigter Software-Lösungen und Geräte. Ferner die Beratung von Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Instituten sowie die Information der Fachöffentlichkeit und der Allgemeinheit im In- und Ausland und die Vornahme aller Geschäfte, die mit dem Betrieb unmittelbar und mittelbar zusammenhängen.