Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Immobilienprojekten im In- und Ausland; der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken; die Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken; der Erwerb, die Durchführung und der Betrieb eines Transportdienstleistungsunternehmens (Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen); die Fahrzeugvermietung; das Consulting.