Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere:
a) lnvestitionen und Beteiligungen: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im ln- und Ausland.
b) lmmobilienwirtschaft: Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken und lmmobilien.
c) Verwaltung von immateriellen Vermögenswerten: Erwerb und Lizenzierung von Marken-, Urheber- und Patentrechten.