Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf und die Veräußerung von Immobilien jeglicher Art und deren Verwertung sowie Bauträgertätigkeit; außerdem die Verwaltung von Häusern und Grundstücken einschließlich Sondereigentumsrechten und die Betreuung derartiger Objekte, ferner der Handel (An- und Verkauf) mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie deren Verwertung.