Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien, insbesondere von Wohn- und Gewerbeimmobilien; Projektierung und Überwachung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an eigenen Immobilien, insbesondere an denkmalgeschützten Gebäuden, wobei die Durchführung dieser Maßnahme allein durch Subunternehmer erfolgt.