Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist: 2.2.1 die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes, insbesondere des Klimaschutzes, 2.2.2 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe; insbesondere der Erwachsenenbildung, 2.2.3 die Förderung der Wissenschaft und Forschung.
Der Gesellschaftszweck: unter 2.2.1 und 2.2.2 wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen belehrender Art wie Informationsveranstaltungen, Seminaren oder Workshops; unter 2.2.2 wird weiter insbesondere verwirklicht durch nationale und internationale Bildungs- und Vernetzungsarbeit im Bereich der Klirnaneutralität und der gemeinwohlorientierten, partizipativen und kooperativen Stadt- und Regionalentwicklung sowie Forschungs- und Transferarbeit im Bereich der Klimaneutralen Stadt- und Regionalentwicklung. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Durchführung von Workshops im Bereich gemeinwohlorientierte Energiewende und Zivilgesellschaftliche Stadt- und Regionalentwicklung; unter 2.2.3. wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie Vergabe oder Förderung von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen i.S. § 57 Abs. 1S. 2 AO, deren wissenschaftlichen Ergebnisse zeitnah veröffentlicht werden, und die Förderung und materielle Unterstützung von Wissenschafts- und Fördereinrichtungen im Rahmen des § 58 Nr.1 AO.