Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen der Personenbeförderung, insbesondere der Betrieb eines Taxi/Mietwagen-Unternehmens, Umzüge und Transporte, An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen (Kfz-Handel), Kfz-Service und Reinigung, Limousinen-Service und Personalüberlassung und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art.