Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Verkauf von japanischen Gerichten, einschließlich Sushi, sowie der Betrieb eines Cafés und die Organisation von Essenslieferdiensten. Im Einzelnen: 1. Einzelhandelsverkauf von Fertiggerichten und Getränken - Beschreibung: Verkauf von Sushi, Röllchen und anderen japanischen Gerichten in Markenrestaurants und -geschäften. 2. Lieferung von Speisen nach Hause - Beschreibung: Organisation der Lieferung von Sushi und anderen Gerichten nach Hause oder ins Büro durch eigene Kurierdienste oder Partnerdienste.
3. Verpflegung - Beschreibung: Organisation von Restaurants und Gastronomiebetrieben, die Dienstleistungen für die Zubereitung und den Verkauf von japanischen Gerichten anbieten. 4. Herstellung und Verkauf von Halbfertigerzeugnissen - Beschreibung: Herstellung von Zutaten und Halbfertigprodukten für die Sushi-Zubereitung, die in Geschäften verkauft oder in der eigenen Restaurantkette verwendet werden. Die Gesellschaft kann verwandte Produkte wie Getränke und Saucen verkaufen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen.