Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Entwicklung von Softwarelösungen, Entwicklungen und Vermarktung eigener Softwareprodukte sowie Vermarktung von Dritt-Softwareprodukten; die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen; zudem die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten.